Mit der Künstlersozialversicherung sind seit 1983 die selbständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen worden. Es gilt hier die Besonderheit, dass Künstler und Publizisten nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen und damit ähnlich günstig gestellt sind wie Arbeitnehmer. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. ...zur Kurzcharakteristik der KSK
Sie sind Künstler oder Publizist und wollen sich näher informieren bzw. einen Antrag auf Prüfung der Versicherungspflicht stellen?
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Hinweis: Nach Übersendung Ihres Antrags auf Prüfung der Versicherungspflicht bitten wir von telefonischen Rückfragen abzusehen. Sie erhalten von uns unaufgefordert eine Eingangsbestätigung!
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g zu den Fragen und Antworten (FAQ) für Künstler und Publizisten.
Mit der Einführung der Künstlersozialversicherung kann jede Inanspruchnahme einer künstlerischen oder publizistischen Leistung durch ein Unternehmen bzw. Verwerter sozialabgabenpflichtig sein. Für die Inanspruchnahme selbständiger künstlerischer oder publizistischer Leistungen ist die Künstlersozialabgabe zu zahlen.

Online-Meldeverfahren
Sie sind ein Unternehmen / Verwerter und wollen prüfen lassen, ob Sie der Abgabepflicht nach dem KSVG unterliegen?
Die Künstlersozialkasse bietet den abgabepflichtigen Unternehmen / Verwertern ab sofort die Möglichkeit an, Anmeldungen bzw. Meldungen nach dem KSVG online zu erstellen und ggf. zu übermitteln. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den Informationen zum Online-Meldeverfahren.
Sofern Sie weitere Informationen und/oder Vordrucke benötigen, stehen Ihnen diese z. B. hier zur Verfügung:
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g zum Downloadbereich (Vordrucke und Informationsschriften, Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht sowie Meldebogen zur Angabe
abgabepflichtiger Entgelte 2009 etc.) für Unternehmen / Verwerter
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Ab dem 07.05.2010
ist die Künstlersozialkasse über eine neue Service-Nummer aus dem Festnetz zu erreichen. Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Telefonanbieter der Anrufer.Diese lautet: 0 44 21 / 97 34 05 15 00
Die neuen Sprechzeiten der Künstlersozialkasse lauten:
Montag bis Freitag von 9.00 bis 16:00 Uhr.
Anderenfalls nehmen Sie auch gerne mit uns Kontakt per E-Mail auf.