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Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens

Die Meldefrist für das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen 2023 ist am 21.12.2023 abgelaufen. Für Änderungsmitteilungen nutzen Sie bitte einen unserer Formularvordrucke.
 

Fragen und Antworten zum Meldeverfahren

  • Der Code für die Authentifizierung wird Ihnen im September 2023 gemeinsam mit dem Meldebogen von der Künstlersozialkasse per Post zugeschickt.
  • Mit Ihrer Versicherungsnummer und dem Authentifizierungscode können wir Sie eindeutig als Versicherte oder Versicherten identifizieren.
  • Die Online-Meldung kann nur einmal pro Jahr genutzt werden.
  • Nach erfolgreichem Absenden Ihrer Meldung ist die Online-Meldung für Sie gesperrt.
  • Wenn Sie Ihr Jahresarbeitseinkommen online erfolgreich gemeldet haben, erhalten Sie eine automatisierte E-Mail als Bestätigung.
  • Bitte sehen Sie von einer zusätzlichen Übersendung des Antwortbogens per Post oder E-Mail ab.

Möglicherweise ist das System überlastet. Bis versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

  • Achten Sie bitte darauf, dass Sie keine Leerzeichen oder Kommas eingeben.
  • Die Fehlermeldung, dass die Versicherungsnummer nicht korrekt ist, lässt auf eine falsche Eingabe des Authentifizierungscodes schließen. Leider kann das System nicht zwischen falscher Versicherungsnummer und falschem Code unterscheiden. Bitte versuchen Sie es erneut und geben Sie die Versicherungsnummer ohne Leerzeichen ein, zum Beispiel 11010101M111.
  • Achten Sie bei Eingabe Ihres Authentifizierungscodes auf richtige Zeichen. Haben Sie im Code ein "l" prüfen Sie bitte, ob es sich um ein kleines L oder ein großes „i“ handelt.
  • Geben Sie das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen ohne Nachkommastellen und ohne Leerzeichen ein, zum Beispiel 20000.
  • Wenn Sie bereits eine Eingabe gemacht haben und eine Fehlermeldung erhalten, leeren Sie bitte das Eingabefeld komplett und wiederholen Sie Ihre Eingabe.

Nein. Der Authentifizierungscode wird jedes Jahr neu erstellt und kann nur einmal verwendet werden.

Nein. Der Code wird von uns nicht gespeichert. Daher ist es nicht möglich, Ihnen den Code erneut mitzuteilen. Auch kann für die aktuelle Meldung kein neuer Code generiert werden.

Nutzen Sie bitte den Vordruck der Künstlersozialkasse (PDF zum Download, 344 KB) und reichen Sie diesen bis zum 1. Dezember 2023 ausgefüllt und unterschrieben ein.

Immer dann, wenn Sie Ihre Online-Meldung erfolgreich abgegeben haben, versendet die Künstlersozialkasse eine automatische Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse. Möglicherweise haben Sie Ihre Mail-Adresse nicht korrekt angegeben. Kontrollieren Sie bitte auch Ihren Spam- oder Junk-Mail-Ordner.

Ein Logout ist nicht erforderlich. Sie werden automatisch abgemeldet, wenn Sie die Seite schließen.

Immer dann, wenn Sie Ihre Meldung erfolgreich abgegeben haben, versendet die Künstlersozialkasse eine automatische Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse. Sie erhalten keine weitere Eingangsbestätigung per Post. Von Nachfragen zum Eingang Ihrer Meldung und zum neuberechneten Beitrag bitten wir abzusehen. Sie erhalten im Januar 2024 eine Beitragsmitteilung mit dem neuen Beitrag. Dieser ist erstmals am 5. Februar 2024 fällig.

Ja. Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, ist die Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens unbedingt erforderlich. Dies gilt auch, wenn sich das Einkommen im Vergleich zum Vorjahr nicht verändern wird.

Der (neue) Beitrag wird erstmalig am 5. Februar 2024 fällig bzw. abgebucht. Sie erhalten rechtzeitig vorher eine Mitteilung über die neue Beitragshöhe. Bis zum 5. Januar 2024 zahlen Sie noch den Dezember-Beitrag auf Grundlage Ihrer Einkommensprognose für 2023.

Für viele Sachverhalte stellt die Künstlersozialkasse Vordrucke oder Formulare im Mediencenter Künstler und Publizisten hier auf der Internetseite zur Verfügung.

Das Arbeitseinkommen entspricht der Differenz aus Betriebseinnahmen und -ausgaben. Es ist das Ergebnis einer nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnung.

Was zählt zu den Betriebseinnahmen?

  • alle Einnahmen in Geld- und Geldeswert, die unmittelbar aus der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit resultieren, zum Beispiel Entgelte, Gagen, Honorare, Verkaufserlöse, Tantiemen und Lizenzen, Ausfallhonorare und Sachleistungen – ausgenommen steuerfreie Aufwandsentschädigungen; nicht jedoch von der Bundesagentur für Arbeit gewährte Leistungen wie Gründungszuschuss, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II, Einstiegsgeld, steuerfreie Übungsleiterpauschalen oder Aufwandsentschädigungen
  • Einnahmen aus Gewinnen, Gewinnanteilen oder Gewinnzuweisungen, die von einer Gesellschaft mit künstlerischem oder publizistischem Unternehmensgegenstand an die künstlerisch oder publizistisch tätigen Gesellschafter gezahlt werden
  • Urheberrechtliche Vergütungen, zum Beispiel über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder VG-Wort
  • Stipendien, soweit sie einkommensteuerpflichtig sind
  • Preisgelder, soweit sie einkommensteuerpflichtig sind

Was zählt zu den Betriebsausgaben?

  • Aufwendungen für Betriebsmittel, zum Beispiel Musikinstrumente, Büroausstattung, Computer, soweit steuerlich anerkannt
  • Aufwendungen für Betriebsräume, zum Beispiel Miete, Heizung, Reinigung
  • Fahrtkosten, Kosten für berufliche Fortbildung, Material-, Porto-, Telefonkosten und ähnliche "Werbungskosten"
  • Betriebliche Versicherungen, zum Beispiel Betriebshaftpflicht, -rechtsschutz, Sachversicherungen
  • Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden (nicht: Beiträge zur eigenen Sozialversicherung!)
  • Aufwendungen für Hilfskräfte, zum Beispiel Lohn, Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge
  • Abschreibungen für Abnutzung und Substanzverringerung

Im Künstlersozialversicherungsrecht gilt derselbe Einkommensbegriff wie im Einkommensteuerrecht. Daher wird das für die Beitragsberechnung nach dem KSVG maßgebende Arbeitseinkommen aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit im Regelfall den "Einkünften aus selbständiger Arbeit" im Einkommensteuerbescheid entsprechen.

Das "zu versteuernde Einkommen" ist nicht relevant!

Falls noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, kann auch die letzte Einkommensteuererklärung oder der im letzten Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) ausgewiesene Gewinn als Anhaltspunkt für das voraussichtliche Arbeitseinkommen herangezogen werden.

Mit dem Tätigkeitsschlüssel wird der Bereich Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit, aus dem Sie Ihre Haupteinnahmen erzielen, verschlüsselt. Überschreiben Sie die vorgeblendete Angabe bitte, wenn sich Ihre Tätigkeit geändert hat. Hat sich nichts geändert, ist keine Eingabe erforderlich. Eine Übersicht der Tätigkeitsschlüssel finden Sie in der folgenden Übersicht:

Wort Bildende Kunst / Design
W01 Autor/in – Belletristik B03 Maler/in, Zeichner/in, Illustrator/in
W02 Autor/in für Bühne, Film, Funk, Fernsehen, Multimedia B01 Bildhauer/in
W07 Autor/in – Sach-, Fach- Wissenschaftsliteratur B02 Konzeptionskünstler/in, Experimentelle/r Künstler/in
W04 Journalist/in, Redakteur/in B05 Performance-/Aktionskünstler/in
W05 Journalist/in, Redakteur/in  – Bild, Layout, Multimedia B06 Medienkünstler/in
W09 Urheber/in von Bearbeitungen (z. B. Übersetzer/in, Synchronautor/in) B07 Künstlerische/r Fotograf/in, Fotodesigner/in, Werbefotograf/in
W03 Lektor/in B09 Grafik-, Kommunikations-, Werbedesigner/in
W08 Fachfrau/Fachmann für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung (Text) B16 Medien-Designer/in, Webdesigner/in, Interfacedesigner/in
W10 Ausbilder/in im Bereich Publizistik B17 Game-Designer/in
W19 Ähnliche selbständige publizistische Tätigkeit im Bereich Wort B18 Industrie-, Mode-, Textil-Designer/in

B15 Ausbilder/in im Bereich bildende Kunst/Design

B19 Ähnliche selbständige künstlerische Tätigkeit im Bereich Bildende Kunst / Design
Musik Darstellende Kunst
M01 Komponist/in D02 Schauspieler/in (Bühne, Film, Werbung), Performer/in
M03 Musikbearbeiter/in, Arrangeur/in D14 Sängerdarsteller/in
M02 Librettist/in, Textdichter/in D01 Tänzer/in (Ballett, Tanztheater, Musical, Show, Bühne)
M04 Dirigent/in, Chorleiter/in, Musikalische/r Leiter/in D15 Sprecher/in (Hörbuch, Film, Werbung)
M07 Musiker/in (Orchester- , Kammer, Bühnenmusik) D03 Moderator/in, Conférencier/cière
M12 Musiker/in (Pop,- Rock-, Tanz-, Unterhaltungsmusik) D05 Kabarettist/in, Comedian, Unterhaltungskünstler/in
M14 Musiker/in (Jazz-, improvisierte Musik) D04 Puppen, Marionetten-, Figurenspieler/in
M08 Sänger/in (Lied, Oper, Operette, Chor) D06 Artist/in, Clown/in, Zauberer/Zauberin (Zirkus, Bühne)
M11 Sänger/in (Pop,- Rock-, Jazz-, Unterhaltungsmusik) D07 Regisseur/in, Filmemacher/in, Spielleiter/in, Regieassistent/in
M15 Künstlerisch-technischer Mitarbeiter/in im Bereich Musik D16 Choreograf/in, Ballett-/Tanzmeister/in
M16 Musiklehrer/in, Ausbilder/in im Bereich Musik D08 Dramaturg/in
M19 Ähnliche selbständige künstlerische Tätigkeit im Bereich Musik D09 Bühnen-, Szenen-, Kostüm-, Maskenbildner/in, Lightdesigner/in

D17 Kameramann/Kamerafrau, Cutter/in, Editor/in (Film)

D11 Künstlerisch-technische/r Mitarbeiter/in im Bereich darstellende Kunst

D12 Ausbilder/in im Bereich darstellende Kunst

D13 Theaterpädagoge/-pädagogin

D19 Ähnliche selbständige künstlerische Tätigkeit im Bereich darstellende Kunst