Die Künstlersozialkasse
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Zur Durchführung der Künstlersozialversicherung wurde die Künstlersozialkasse geschaffen.
Mit ihr steht den Kunstschaffenden, Publizisten und ihren Verwertern ein kompetenter Partner in Fragen der gesetzlichen Sozialversicherung zur Seite.
Die Künstlersozialkasse (KSK) hat im Wesentlichen zwei Aufgabenbereiche:
Aufgaben
- Zum einen prüft die KSK die Zugehörigkeit zum versicherungspflichtigen Personenkreis.
- Zum anderen zieht die KSK den Beitragsanteil der Versicherten, die Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen sowie den Bundeszuschuss ein. ...mehr...
Wir über uns
Die Künstlersozialkasse ist eine Abteilung der Unfallkasse des Bundes. ...mehr...
Umfang des Versicherungsschutzes
Das am 01.01.1983 in Kraft getretene Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
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Rechtsform
Die Unfallkasse des Bundes führt die Künstlersozialversicherung im Auftrag des Bundes als Künstlersozialkasse durch. In Angelegenheiten der Künstlersozialversicherung führt der Geschäftsführer der Unfallkasse des Bundes die Verwaltungsgeschäfte und vertritt die Künstlersozialkasse gerichtlich und außergerichtlich.
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Beirat der Künstlersozialkasse
Der Beirat der Künstlersozialkasse hat die Aufgabe, die Künstlersozialkasse (KSK) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten. Bei der Feststellung des Haushaltes der KSK ist der Beirat zu hören.
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Kontaktdaten
Hier finden Sie Informationen zu den Kontaktdaten wie Anschrift, Telefon, Fax und E-Mail sowie Sprechzeiten.
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Telefonvermittlung
Hier finden Sie die Nummer unserer Telefonvermittlung.
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Korruptionsprävention
Mehr zum Thema Korruptionsprävention bei der Künstlersozialkasse finden Sie hier...