Beitrag zur Künstlersozialversicherung
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Was kostet die Künstlersozialversicherung? Wie hoch sind die Beiträge und wie berechnen sie sich?
Zur Bemessung der an die KSK zu zahlenden Beiträge erhalten Sie hier weitere Informationen:
Der Beitrag der Versicherten
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2013 beträgt 18,9 %.
Der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2013 bei 15,5 %.
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung im Jahr 2013 bei Elterneigenschaft 2,05 % und bei Kinderlosen 2,30 %. ...mehr...
Das Arbeitseinkommen
Das Jahresarbeitseinkommen stellt die Berechnungsgrundlage für die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten dar. Wegen der schwankenden Einkommensverhältnisse im künstlerischen und publizistischen Bereich hat der Gesetzgeber zur Ermittlung der Beitragspflicht auf ein Jahresarbeitseinkommen abgestellt, das am Jahresende jeweils für das kommende Jahr einzuschätzen ist.
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