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KSK in Zahlen

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Finanzierung

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Die vom KSVG erfassten selbständigen Künstler und Publizisten nehmen unter den Freiberuflern eine Sonderstellung ein. Sie haben den Vorteil, nur die etwa Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung aufbringen zu müssen. Ihre Beitragslast entspricht  derjenigen eines Arbeitnehmers. Die andere Hälfte wird von den zur Künstlersozialabgabe Verpflichteten und vom Bund aufgebracht. ...mehr...

 

 

Beiträge

Informieren Sie sich über die Beitragssätze, die Abgabesätze sowie die Beitragsbemessungsgrenzen. ...mehr...
 

Statistik

Statistiken zur Entwicklung des Haushaltsvolumens, des Bundeszuschusses, zur Entwicklung der Versichertenzahlen und des Einkommens sowie zur Entwicklung der Anzahl der Verwerter und der gemeldeten Entgelte. ...mehr...

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