Mitglieder behalten ihren Versicherungsschutz
Immer wieder wird in den Medien von drohenden Insolvenzen einiger Krankenkassen berichtet. Sollte es eine Krankenkasse tatsächlich einmal treffen, besteht der Schutz für die Versicherten ohne Einschränkung weiter, sie werden rechtzeitig über die Insolvenz informiert und erhalten somit Gelegenheit, sich eine andere Kasse zu suchen. Dieses Wahlrecht kann lt. Angabe des Bundes bis zu zwei Wochen nach der Schließung der Kasse ausgeübt werden.
Weiterführende Informationen für die von der Insolvenz betroffenen Versicherten stellt das Bundesministerium für Gesundheit zu gegebener Zeit auf seiner Internetseite zur Verfügung.
- 2010-06-17