Seit Mitte 2007 ist die Deutsche Rentenversicherung für die Durchführung der Prüfungen bei den Arbeitgebern und damit auch für die Beratung im Einzelfall vor Ort zuständig. Die Künstlersozialkasse ist weiterhin für die Auskunft und Beratung aller Unternehmen und für die Betreuung der Versicherten sowie für die Erfassung und Prüfung der Unternehmer ohne Beschäftigte verantwortlich. Außerdem obliegt der Künstlersozialkasse die Führung der Informationsgespräche und die Durchführung der Plausibilitätsprüfungen zur Vorbereitung von Ausgleichsvereinigungen.
Für eine umfassende Information zu allen Themen der Künstlersozialversicherung und Künstlersozialabgabe sind wir gerne bereit, einen Referenten für einen Vortrag oder ein Seminar zur Verfügung zu stellen, wenn Sie z. B. über einen Arbeitskreis, einen Verband o. ä. Strukturen eine größere Anzahl von Interessenten mobilisieren können. Sie können sich dann unter auskunft@kuenstlersozialkasse.de mit uns in Verbindung setzen.